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»Auch bei kleinen Behandlungsfehlern sind sich Mediziner über eine mögliche ›Zweistufigkeit‹ leider nicht im Klaren: Da ist zum einen die Berufshaftpflicht, die einen möglichen Schaden reguliert. Aber da sind oft auch an dem Fall interessierte Medien, die an der Reputation des Arztes den weit größeren Schaden anrichten können.«
Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers
Präsident der GRPG e.V.

Referenzen

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