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»Auch bei kleinen Behandlungsfehlern sind sich Mediziner über eine mögliche ›Zweistufigkeit‹ leider nicht im Klaren: Da ist zum einen die Berufshaftpflicht, die einen möglichen Schaden reguliert. Aber da sind oft auch an dem Fall interessierte Medien, die an der Reputation des Arztes den weit größeren Schaden anrichten können.«
Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers
Präsident der GRPG e.V.

Intensivworkshop: Krisenmanagement im Arztnetz

Datum: Mittwoch, 10. April 2013

Ort: auf dem 8. Kongress für Gesundheitsnetzwerker, Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin

Zeit: 10.30-12.00 Uhr
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